Breitbandausbau

Wer soll das bezahlen?

1. August 2011, 13:47 Uhr | Claudia Rayling, funkschau-Redaktion

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Die Voraussetzungen für den High-Speed-Anschluss

funkschau: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Kunde einen optischen Anschluss zum Teilnehmerendgerät nutzen kann?

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Diamuid Kelly, Sales Director International bei AND Solution.
Diamuid Kelly, Sales Director International bei AND Solution.
© AND Solution

Diamuid Kelly (AND Solution): „Alle technischen Voraussetzungen sind problemlos darstellbar. Allerdings ist die zur Verfügung stehende Zugangsnetz-Technologie – ob Glasfaser, Koax oder Kupfer (DSL) – für den Endkunden an sich unerheblich. Wichtiger dürfte ihm sein, die für seinen Bedarf nötige Bandbreite möglichst ,Plug and play’ und zu attraktiven Konditionen zu bekommen.“

Wolfgang Heer, Geschäftsführer des Bundesverband Glasfaser (Buglas).
Wolfgang Heer, Geschäftsführer des Bundesverband Glasfaser (Buglas).
© Buglas

Wolfgang Heer (Buglas): „Sobald der Glasfaserausbau bis ins Haus oder in die Wohnung erfolgt ist, kann die hohe Bandbreite genutzt werden. Voraussetzung dafür sind eine moderne Netzwerkausstattung und geeignete Endgeräte. Die Buglas-Mitgliedsunternehmen beraten daher ihre Kunden beim Einsatz der ,richtigen’ Router und Modems und eventuell notwendiger Updates.“

Bruno Jacobfeuerborn, Geschäftsführer Technik bei Telekom Deutschland.
Bruno Jacobfeuerborn, Geschäftsführer Technik bei Telekom Deutschland.
© Deutsche Telekom

Bruno Jacobfeuerborn (Deutsche Telekom): „Der Kunde muss natürlich in einem unserer Ausbaugebiete wohnen. Für den Ausbau selbst, brauchen wir die Unterstützung durch die Kommunen und die von den Hauseigentümern unterschriebenen Nutzungsverträge für Grundstücks- und Gebäudenetze. Wer kein Eigentümer ist, wendet sich in Sachen Zustimmung zum Nutzungsvertrag an seinen Vermieter.“

Helmut Grosch, Bereichsleiter Network-Planning & -Build bei Kabel Deutschland.
Helmut Grosch, Bereichsleiter Network-Planning & -Build bei Kabel Deutschland.
© Kabel Deutschland

Helmut Grosch (Kabel Deutschland): „Befinden sich Kunden im 100 MBit/s-Ausbaugebiet, benötigen sie lediglich ein für Docsis-3.0-geeignetes Kabelmodem. Die kostenlose Installation übernimmt ein Servicetechniker. Da die Modernisierung für Docsis 3.0 wie ein Software-Update funktioniert, sind keine Tiefbauarbeiten erforderlich.

Marko Iaconisi, Projektleiter FTTX und TV bei M-Net.
Marko Iaconisi, Projektleiter FTTX und TV bei M-Net.
© M-Net

Marko Iaconisi (M-Net): „Beim FTTB- beziehungsweise FTTH-Ausbau muss der Hauseigentümer die in der Regel kostenfreie Installation lediglich genehmigen. Für den Eigentümer hat dies keinerlei negative Folgen, da Exklusivitätsklauseln oder ähnliches ausgeschlossen sind. Für den Anwender ändert sich bis auf die Verfügbarkeit von sehr hohen Bandbreiten und zusätzlichen Diensten (TV in höchster Qualität) nichts.“

Dr. Hans Konle, Sprecher der Geschäftsführung von Netcologne.
Dr. Hans Konle, Sprecher der Geschäftsführung von Netcologne.
© Netcologne

Dr. Hans Konle (Netcologne): „Netcologne baut ein FTTB-Netz, schließt also noch nicht einzelne Haushalte, sondern Wohngebäude mit Glasfaser an. Für die Anbindung der Teilnehmerendgeräte wird das vorhandene Inhouse-Netz (Kupfer) genutzt. Dies kann jedoch bei Bedarf jederzeit durch Glasfaser ersetzt werden. Damit Kunden in der Wohnung ihre Endgeräte anschließen können, stellt Netcologne kostenlos Basis-Router mit integriertem VDSL-Modem zur Verfügung. Gegen Aufpreis können Kunden auch erweiterte Router-Modelle nutzen, die beispielsweise über WLAN-n-Router, integrierte Telefonanlage, Firewalls, VPN-Funktionen oder einen Media-Server zum Streamen von Musik oder Videos im Netzwerk verfügen.“


  1. Wer soll das bezahlen?
  2. Stichwort Mehrwertdienste
  3. Die Voraussetzungen für den High-Speed-Anschluss
  4. Das Kostenproblem
  5. Eine Konkurrenzsituation?
  6. Glasfaser – und was dann?

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