Software von Lizengo, Lizenzfuchs, Edeka & Co unter der Lupe

Softwareschnäppchen: Zu schön, um wahr zu sein

4. September 2019, 16:25 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 10

Mehr Schein als gut

Im Rahmen ihrer Test-käufe hat die CRN auch einige Lizengo-Gutscheine bei Edeka erworben
Im Rahmen ihrer Test-käufe hat die CRN auch einige Lizengo-Gutscheine bei Edeka erworben
© ICT CHANNEL

CRN hat Edeka-Gutscheine für Windows 10 Pro (39,99 Euro) und »Office Home & Student 2016« (84,99) gekauft, alles klappte reibungslos wie von Lizengo beschrieben. Die Überprüfung beim PID ergab allerdings auch hier wieder das bekannte Ergebnis. Die Prüfer beziehen sich darin auf neueste und ältere Gerichtsurteile zum Vertrieb von Software. Knackpunkt beim Verkauf lediglich eines Produkt-Keys: Man erwirbt damit nicht automatisch die Nutzungsrechte an einer Software. »Die Product Keys selbst stellen keine Lizenz dar«, bezieht sich das PID in seinem Schreiben an CRN auf ein Urteil des OLG Münchens vom 1. Juni 2017. Wer einen Fahrzeugschlüssel in den Händen hält, muss lange noch nicht der Besitzer des KFZ sein. Der nämlich steht im Fahrzeugbrief, analog dazu wäre das bei Software der Lizenzvertrag.

Aus den von CRN eingereichten Belegen geht der PID deshalb davon aus, dass »ihr Lieferant Ihnen nur Product Keys und Downloadlinks übermittelt« hat. Ob Lizengo die vom PID genannten Voraussetzungen für eine rechtmäßige Nutzung seiner uns verkauften Software erfülle, könne nicht nachvollzogen werden. »Demnach kann derzeit auch nicht davon ausgegangen werden, dass Sie über die nötigen Nutzungsrechte für die überprüften Produkte verfügen«, so der abschließende Satz des Produktidentifikationsservices von Microsoft an den Testkäufer.

Fazit: Ein alles in allem sehr unbefriedigendes Ergebnis. Der Käufer hat freilich bei Lizengo Geld gespart, muss aber mit der Unsicherheit leben, dass Microsoft das Nutzungsrecht an der bei Lizengo über Edeka-Gutscheine erworbenen Software nicht bestätigen kann. Entsprechende Belege könnte nur Lizengo beibringen, bleibt sie aber schuldig. Vor allem für Firmen kann das zum Problem werden. Denn im Zweifel müssen sie beweisen, die Softwarenutzung rechtmäßig erworben zu haben. Ein gutgläubiger Erwerb urheberrechtlicher Nutzungsrechte, zumal bei gebrauchter Software, ist nicht möglich.


  1. Softwareschnäppchen: Zu schön, um wahr zu sein
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