Genau das schädigt das Geschäft der um seriösen Handel und Aufklärung bemühten Reseller und ihrer Distributoren in erheblichem Umfang – vor allem dann, wenn es um gebrauchte Software geht. Hier haben oberste Gerichte mittlerweile für Klarheit gesorgt und Voraussetzungen für eine legale Nutzung in ihren Urteilen dargelegt. Mag Herstellern der entscheidende Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht nicht schmecken, sie stehen nicht über den von BGH und EuGH bestätigten Gesetzen, wonach der Handel mit gebrauchter Software legal sein kann. Dieser gilt auch für den elektronischen Vertrieb (ESD) und bei der Aufspaltung von Lizenzen aus Volumenverträgen. Andererseits ist hier bei Weitem auch nicht alles erlaubt, was in der täglichen Praxis beobachtet werden kann.
Um rechtssicher vorzugehen, halten seriöse Händler deshalb zumindest bei ihren im B2B-Geschäft angebotenen Lizenzen, die vorwiegend aus Volumenverträgen stammen, umfangreiche Dokumente bereit, wie zum Beispiel eine Löschungserklärung der Vorbesitzer und einen Nachweis der Lizenzkette. Es ist zwar umstritten, ob und inwieweit das auch rechtlich notwendig ist, aber wer als Käufer auf Nummer sicher gehen will, sollte entsprechende Dokumente auf jeden Fall einfordern. Einerseits zeigt sich dann schnell, inwieweit der Anbieter zur Transparenz bereit ist und was die angebotenen Lizenzen wirklich wert sind.
Dabei gilt es, verschiedene Kriterien zu beachten. Das beginnt bei der grundsätzlichen Frage, woher eine Software lizenzrechtlich und geografisch stammt. Handelt es sich um eine neue Einzelplatzlizenz, eine gebrauchte OEM-Version oder stammt sie aus einem Volumenvertrag, wer war der Ersterwerber und in welchem Land wurde die Lizenz erstmals in den Umlauf gebracht? Wer waren eventuell weitere Besitzer und wie waren die Verkaufswege, und liegen aussagekräftige Löschungserklärungen der Vorbesitzer vor? Hier lauern manchmal auch auf den ersten Blick kaum sichtbare Fallen, beispielsweise wenn die Software ursprünglich nicht innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht wurde oder die Schlüssel mehrfach verkauft wurden. Für eine sorgenfreie Nutzung gebrauchter Software können solche – von manchen Anbietern auch bewusst versteckte – Details entscheidend sein.