Im Netz ist immer wieder zu lesen, dass Privatnutzer und auch kleinere Unternehmen beim Erwerb ungültiger oder illegaler Keys nichts zu befürchten hätten, da es bei ihnen keine Audits der Hersteller gibt. Das ist allerdings eine gravierende Fehleinschätzung, wie sich in der Vergangenheit schon mehrfach gezeigt hat. Denn immer wieder gehen Staatsanwaltschaften – sei es nach Anzeigen der Hersteller oder eigenen Ermittlungen – gegen Händler mit solcher Ware vor. Im Falle einer Anklage geraten dann neben dem Anbieter schnell auch die Kunden in den Fokus der Justiz. Denn auch sie verstoßen nicht nur gegen Lizenzbedingungen, sondern gegen geltendes Recht, wenn sie Produkte einsetzen, ohne das dafür notwendige Nutzungsrecht vorweisen zu können.