Der Rückbau ist bei einem mobilen Sendemast quasi schon miteingeplant, da er für den kurzfristigen Mobilfunkbedarf ausgelegt ist. Die Deutsche Telekom hat einen neuen Mast dieser Art Ende September bei der Telekom-Veranstaltung „Digital X“ in Köln vorgestellt; dort kam der Mast auch bereits zum Einsatz.Dabei enthält der Micro-Container „die gesamte notwendige Sendetechnik – inklusive des bis zu acht Meter ausfahrbaren Masten sowie die Antenne. So kann er innerhalb einer Stunde von einer Person aufgebaut werden und ist direkt einsatzbereit“, erläutert Annamaria Vamos, Head of 5G Campus Portfolio bei der Deutschen Telekom gegenüber connect professional. „Der Micro-Container unterstützt LTE und 5G und kann über einen lokalen Stromanschluss oder über eine mobile Energiequelle betrieben werden“, so Vamos weiter. Die Anbindung ans Datennetz sei demnach über Glasfaser oder Richtfunk möglich.
Vamos nennt als mögliche Einsatzbereiche Neubaugebiete, Baustellen, Großveranstaltungen, Katastrophengebiete oder auch Anwendungen in der Landwirtschaft. Allerdings sei eine „eigenverantwortliche Installation“ nicht zu bewerkstelligen. „Soll der Funkmast die öffentliche Mobilfunkversorgung ergänzen, muss der Mast am Aufstellungsort in das bestehende Netz integriert werden. Das kann nur seitens der Telekom erfolgen. Beim Einsatz in einem rein privaten Campus-Netz wird der Aufbau durch die Telekom durchgeführt und die Integration in das Campus-Netz begleitet“, erklärt die Managerin.
Bis Ende März 2024 befindet sich der Sendemast noch in einer Pilottestphase. Dabei können Unternehmen eins von zehn Testsystemen „auf ihrem Gelände bis zu sechs Wochen lang für ihre Einsatzzwecke kostenlos testen“, erklärt Vamos.
Wer sich für einen solchen Sendemast entscheidet, benötigt die üblichen Genehmigungen. Wie jeder Sendemast müsse er also „bei der Bundesnetzagentur angezeigt und durch diese geprüft und genehmigt werden“, erläutert Vamos. „Wenn die Nutzung über den öffentlichen Mobilfunk der Telekom hinaus gehen soll, wie beispielsweise bei einigen Campus-Netz-Angeboten der Telekom, muss zusätzlich die Lizenz zur Nutzung des sogenannten Industriespektrums im rein privaten Frequenzbereich von 3,7 bis 3,8 GHz bei der Bundesnetzagentur beantragt werden“, so Vamos.