Haftungsfragen, Eigentumsverhältnisse, Support-Zuständigkeiten – BYOD hält einige juristische Fallstricke bereit. Ein paar Beispielszenarien:
a) Der neue Mitarbeiter findet es umständlich, privat und dienstlich mit zwei Mobiltelefonen zu hantieren. Statt des Firmen-Blackberrys nutzt er immer häufiger sein privates I-Phone, um geschäftliche Mails abzurufen. Wer konfiguriert das I-Phone und kümmert sich um notwendige Sicherheits-Einstellungen und Updates?
b) Ein Mitarbeiter lädt sich zum Privatvergnügen eine Spiele-App aufs Firmen-gerät und schleust damit einen Trojaner ins Firmennetzwerk – wer haftet für den Systemausfall?
c) Ein Vertriebsmitarbeiter bahnt regelmäßig geschäftliche Kontakte über Social-Media-Plattformen an und nutzt dazu das Firmenhandy. Gilt das Surfen auf Facebook, Xing & Co in diesem Fall als private Nutzung? Wer leistet Support bei Gerätedefekten?
d) Ein Mitarbeiter nutzt mit Duldung des Arbeitgebers sein privates Gerät auch beruflich und hat Mails, Kontakte etc. darauf abgespeichert. Das Gerät ist weder passwortgeschützt noch verschlüsselt. Wer haftet im Diebstahlsfall? Darf der Arbeitgeber das Gerät – samt privaten Daten – ohne Weiteres aus der Ferne löschen?