Unternehmen, die sich dem Trend zur „Consumerization“ der IT und „Bring Your Own Device“ stellen, müssen einige rechtliche Rahmenbedingungen beachten, um den BYOD-Ansatz erfolgreich und sicher zu implementieren. Neben den rechtlichen Herausforderungen und Regelungsmöglichkeiten gilt es wichtige Schritte zur Entwicklung einer individuellen BYOD-Strategie zu beachten.
Abends nochmal kurz die Mails „checken“ oder sich einloggen, um dem Kollegen die Produktpräsentation weiterzuleiten – wer kennt das nicht? Smartphones und Tablet-PCs sind aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Mit den gleichermaßen praktischen wie populären mobilen Geräten greifen Nutzer von überall auf das Firmennetzwerk und Unternehmensdaten zu. Immer häufiger geschieht dies mit einem privaten Endgerät – mit oder ohne Wissen des Arbeitgebers.
BYOD – des Pudels Kern
Im engeren Sinne lässt sich BYOD definieren als die Nutzung privater mobiler Endgeräte als Arbeitsmittel in einer Firmenumgebung. Hinsichtlich rechtlicher Fragen spielt jedoch auch der umgekehrte Fall eine Rolle: wenn ein Mitarbeiter ein Firmengerät auch für private Zwecke nutzt. Sich mit dem Thema BYOD zu beschäftigen bedeutet daher, sich grundsätzlich mit der gemischt-privat-geschäftlichen Nutzung mobiler Endgeräte im Unternehmen auseinanderzusetzen. BYOD ist mittlerweile in vielen Unternehmen Praxis. Die Augen vor der ohnehin oft bereits gelebten Realität zu verschließen, hilft dabei ebenso wenig, wie ein generelles Verbot. Im Gegenteil: Wer hier zu rigoros reglementiert,
riskiert im Endeffekt nur weitere Sicherheitslecks, da Geräte dann erfahrungsgemäß an der IT vorbei ins Unternehmen geschmuggelt werden. Firmen sollten daher proaktiv reagieren und frühzeitig eine individuelle BYOD-Strategie entwickeln.