Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die lizenzrechtliche Betrachtung von Applikationen und anderer Software sowie von Multimediadateien auf den Privatgeräten. Für den privaten Gebrauch sind Apps oft kostenfrei. Werden diese dann aber auch im geschäftlichen Kontext genutzt, handelt man sich schnell eine Verletzung des Lizenzvertrages mit oft dramatischen Folgen auch für den Arbeitgeber ein. Daher ist es immens wichtig, sehr genau zu beobachten, welche Applikationen eingesetzt werden und wie sich die Lizenzsituation im Einzelfall darstellt. Der Arbeitgeber wird im Idealfall seine Mitarbeiter nicht nur für diese Problematik sensibilisieren, sondern hier auch gegebenenfalls eine Prüfung der Rechtslage vornehmen.
Ähnlich stellt sich die Situation bei Musik- oder anderen Multimediadateien dar: Sobald diese Daten auch betrieblich genutzt werden wird es kritisch – dies kann bereits bei der Verwendung eines Musiktitels als Klingelton beginnen. Auch hier gilt es, die Mitarbeiter aktiv zu informieren und eine entsprechende Regelung zu finden.