Um Konflikten von vorneherein vorzubeugen, empfiehlt es sich, bereits bei der Anschaffung und vor der Einbindung von Geräten klar festzulegen, wer welche Leistung oder welchen Service leisten und bezahlen soll, wer in welchem Maße für den Support der Geräte in Bezug auf Hard- und Software zuständig ist oder wie die Wartung und Reparatur einzelner Geräte gehandhabt werden soll: Für welche Teile des Endgerätes, inklusive der Software, ist der jeweilige Mitarbeiter verantwortlich? Auch über eine mögliche Bezuschussung zum Erwerb von Hardware sollten sich Unternehmen im Vorfeld Gedanken machen. In diesem Zusammenhang sollten Eigentumsverhältnisse und Verantwortlichkeiten eindeutig festgelegt werden. Grundsätzlich empfiehlt sich – schon alleine aus Beweissicherungsgründen – entsprechende Regelungen stets schriftlich zu fixieren und diese unbedingt auch mit Organen der Arbeitnehmermitbestimmung, meist dem Betriebsrat, frühzeitig abzustimmen.