Repräsentativ für den gesamten deutschen Mittelstand ist ein weiteres Ergebnis der Logistikstudie: Ängste in Bezug auf Datensicherheit und Compliance-Fähigkeit sind das größte Hemmnis für die breitflächige Akzeptanz von Cloud-Computing. Manche dieser Befürchtungen dürften auch mit dem unscharfen Gebrauch des Cloud-Begriffs zusammenhängen. Im Fall einer Private-Cloud wirft der Compliance-Aspekt keine prinzipiell neuen Fragen im Vergleich zu konventionell bereitgestellten IT-Diensten auf. Denn im privaten Modell läuft die virtualisierte Infrastruktur nach wie vor innerhalb der eigenen vier Firmenwände. Sobald allerdings von Public-Clouds die Rede ist, wird oft genug nicht genau zwischen Open- und Exclusive-Cloud unterschieden: Im Gegensatz zur Open-Cloud kennen sich Nutzer und Provider im Exclusive-Modell, so dass sie individuelle Verträge aushandeln können. Ein Compliance-relevanter Punkt wäre hier zum Beispiel eine vertragliche Garantie diesbezüglich, wo die ausgelagerten Unternehmensdaten verarbeitet und gespeichert werden. Provider mit Rechenzentren in Deutschland haben hier ganz klar einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Anbietern, die in Polen, Fernost oder gar in den Vereinigten Staaten rechnen.
Damit kein Missverständnis aufkommt: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere in Bezug auf den Datenschutz, verbleiben auch bei der Auslagerung von Anwendungen und Daten in die Cloud stets in der eigenen Verantwortung. Im Zuge der Vertragsgestaltung mit einem Exclusive-Cloud-Provider sollte deshalb auch das Kleingedruckte sehr genau gelesen werden. Gibt es beispielsweise Ausnahmeregelungen für Lastspitzen, in denen der Provider seine Exclusive- (und aus seiner Sicht Private-) Cloud zeitweilig um Kapazitäten aus einer anderen öffentlichen Cloud erweitern darf? Wessen Dienstleistungen werden in dieser temporären hybriden Cloud dann in Anspruch genommen? Und wo werden sie erbracht? Im Vertrag sollte klar geregelt sein, dass alle vereinbarten Konditionen durchgängig auch zu Spitzenlastzeiten gelten.