Telesales

Lust am Kauf: Rechtssicherheit bei Telefongeschäften

16. Juli 2015, 11:09 Uhr | Diana Künstler, funkschau (Quelle: IT Sonix/Enghouse Interactive)

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Rechtskräftig, aber auch rechtssicher

Für die digitale Unterschrift mit "ELSBETH ContractCompliance" eignen sich alle Verträge, die nach Verbraucherrecht geschlossen werden und – mit Widerrufsrecht – regelmäßige Zahlungen beinhalten. Beispielsweise für den Bereich Mobilfunk, Internet, Energie etc.

Der Vertrag mit der digitalen Unterschrift ist genauso sicher wie ein herkömmlicher, mit Kugelschreiber unterzeichneter, Vertrag. Falls gewünscht, kann die Übertragung des unterzeichneten Vertrags mit zusätzlichen Sicherheitsstufen (Verschlüsselung, Benutzerpasswort etc.) erfolgen. Auch die Widerrufs- und Rücktrittsrechte sind durch die Fernabsatzverträge garantiert, die im § 312 BGB geregelt sind. "Wir bieten mit 'ELSBETH ContractCompliance' eine qualifizierte und sichere Abwicklung von vielen Rechtsgeschäften – kostengünstig und ohne großen Implementierungsaufwand", sagt Burkhard Urban, Direct Sales Director bei Enghouse Interactive.


  1. Lust am Kauf: Rechtssicherheit bei Telefongeschäften
  2. Vertragsabschlüsse: Komfortabel und zeitgemäß
  3. Rechtskräftig, aber auch rechtssicher

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Enghouse Interactive

Weitere Artikel zu Callcenter-Lösungen

Weitere Artikel zu Callcenter-Dienstleistungen

Weitere Artikel zu Callcenter-Outsourcing

Matchmaker+