Für die digitale Unterschrift mit "ELSBETH ContractCompliance" eignen sich alle Verträge, die nach Verbraucherrecht geschlossen werden und – mit Widerrufsrecht – regelmäßige Zahlungen beinhalten. Beispielsweise für den Bereich Mobilfunk, Internet, Energie etc.
Der Vertrag mit der digitalen Unterschrift ist genauso sicher wie ein herkömmlicher, mit Kugelschreiber unterzeichneter, Vertrag. Falls gewünscht, kann die Übertragung des unterzeichneten Vertrags mit zusätzlichen Sicherheitsstufen (Verschlüsselung, Benutzerpasswort etc.) erfolgen. Auch die Widerrufs- und Rücktrittsrechte sind durch die Fernabsatzverträge garantiert, die im § 312 BGB geregelt sind. "Wir bieten mit 'ELSBETH ContractCompliance' eine qualifizierte und sichere Abwicklung von vielen Rechtsgeschäften – kostengünstig und ohne großen Implementierungsaufwand", sagt Burkhard Urban, Direct Sales Director bei Enghouse Interactive.