Der Markt für Gebrauchtsoftware bietet für Anwenderunternehmen sowie Reseller enorme Potenziale. Doch vor dem Erfolg steht der Aufklärungsbedarf. Denn bevor Unternehmen nicht hundertprozentig über die gebrauchten Lizenzen und ihre Rechtmäßigkeit informiert sind, werden sie deren Kauf kaum in Betracht ziehen. Dabei steht laut Stefan Buschkühler, Director Business Development bei Relicense, fest: Mit dem passenden Vorgehen und entsprechenden Nachweisen besteht völlige Rechtssicherheit.
So stellt das EuGH-Urteil (03.07.2012) klar, dass der Erschöpfungsgrundsatz auch für Software greift, die mittels Download zur Verfügung gestellt wird. Damit eröffnete das Gericht vor wenigen Jahren die Möglichkeit, Softwarelizenzen unter gewissen Bedingungen weiterzuverkaufen. Das wurde etwas später durch das BGH-Urteil (17.07.2013) präzisiert und bestätigt. Und seit dem EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2014 sind die Aufspaltung von Volumenlizenzen sowie der separate Verkauf ebenfalls zulässig.
Dennoch gilt es, einiges beim Ankauf und Verkauf von Lizenzen zu beachten. So ist beispielsweise der Einblick in die Lizenzkette und deren lückenlose Dokumentation essenziell. Ebenso sollte eine Löschungsbestätigung des Ersterwerbers, eine Haftungsfreistellungsklausel bei Rechtsstreitigkeiten und ein Rücktrittsrecht vorliegen.
Im Idealfall wird der Lizenztransfer darüber hinaus an den Hersteller gemeldet. Damit werden eventuelle Risiken bereits im Vorfeld eliminiert.