In so einem Fall hilft den Betroffenen auch die immer wieder beworbene Aussage wenig, bisher habe noch kein Kunde juristische Probleme nach einem Audit gehabt. Dabei gibt es durchaus immer wieder solche Fälle von Audit-Problemen. Allerdings kaufen die Kunden in so einem Fall in der Praxis lieber neue Lizenzen und verbuchen den Verlust als Lehrgeld, denn sich auf einen Rechtsstreit mit dem Hersteller einzulassen, der zudem ihr Image ankratzen könnte. »Der Händler würde ja erst dann Probleme bekommen, wenn Microsoft einen Kunden wegen illegaler Software-Nutzung verklagt und den Prozess gewinnt. Aber: Der Kunde lässt es ja nicht zum Prozess kommen. Da beißt er lieber in den sauren Apfel und kauft die Lizenzen noch einmal nach«, bestätigt Walter Lang, einer der Geschäftsführer von U-S-C, das neben gebrauchter Software auch neue und SAM-Leistungen anbietet, diese Beobachtung.
Kommt es zu solchen Schwierigkeiten bei einem Audit, muss der Nutzer die Rechtmäßigkeit nachweisen. Das kann er allerdings nur dann sicher, wenn er über die entsprechenden Dokumente verfügt. Hier findet sich die nächste Krux. Zwar wurde gerichtlich (BGH, I ZR 129/08) bereits bestätigt, dass Händler ihren Kunden schon vor dem Verkauf ausreichende Informationen über die Lizenzen zur Verfügung stellen müssen. Was dazu allerdings genau gehört und ob sie ihm dann auch alle Dokumente der Rechtekette übergeben müssen, ist nicht eindeutig geklärt. Es obliegt somit den Unternehmen, ob sie sich einen Händler suchen, der ihnen die gesamte Rechtekette offenlegt, oder ob sie sich dabei auf Versprechen und Erklärungen verlassen, dass alles ordnungsgemäß sei. In der Branche führt das regelmäßig zu Streit und auch gegenseitigen Abmahnungen.
Eine Art Mittelweg geht der recht neue Anbieter Vendosoft. Geschäftsführer Björn Orth spricht sich zwar grundsätzlich für eine möglichst weitgehende Offenlegung schon beim Angebot aus, sieht dadurch aber die Risiken für die Kunden nicht ausreichend gebannt und argumentiert: »Dem Zweiterwerber fehlen in der Regel das Fachwissen und die Möglichkeiten, diesen komplexen Prüfprozess durchzuführen.« Deshalb übergibt er die Dokumente und ihre Prüfung ähnlich wie Hersteller im Fall eines Audits einem Wirtschaftsprüfer, der ihre Rechtmäßigkeit verifiziert und bei Bedarf direkt dem Hersteller oder Gericht offenlegt.