Ob Spontaneinkauf oder lange geplanter Urlaub: Vieles wird online gekauft und gebucht. Doch wie sieht es mit der präferierten Zahlungsmethode aus?
Welche Zahlungsmethoden beim Online-Einkauf zum Einsatz kommen, hat eine aktuellen Umfrage des Marktforschungs- und Beratungsinstituts ibi Research untersucht. Dabei wurde gefragt: „Welches Zahlungsverfahren haben Sie mindestens einmal im letzten Monat für Online-Einkäufe genutzt?“ Zwar führen hier PayPal, Rechnung und Kreditkarte klar das Ranking an. Doch das Lastschriftverfahren lag immerhin auf Platz 4. (Grafik 1) Auf die Frage „Wie vertraut sind Sie mit den folgenden Zahlungsverfahren, die im Internet genutzt werden?“ liegt die Lastschrift demnach auf Rang 3, hinter PayPal und dem Kauf auf Rechnung: Insgesamt 70 Prozent der Befragten gaben an, dass sie die Lastschrift regelmäßig nutzen, bereits genutzt haben und eventuell wieder nutzen werden. (Grafik 2)
„Das Lastschriftverfahren ist alles andere als ein alter Hut. Es ist eine wichtige Zahlart für Händler und überaus convenient für Käufer“, sagt Jörg Seelmann-Eggebert, CSO beim Fintech Axytos.
Laut Unternehmensangaben von Axytos sei das SEPA-Lastschriftverfahren immer dann sinnvoll, wenn es um regelmäßige Zahlungen, auch mit unterschiedlichen Zahlbeträgen gehe. Die Zunahme dieses Zahlverfahrens im E-Commerce sei relativ neu. Auch Telekommunikationsunternehmen würden demnach das Lastschriftverfahren wieder entdecken.
Die Vorteile des Verfahrens seien laut Axytos folgende: Ist die IBAN des Käufers einmal hinterlegt, sei One-Klick-Payment möglich. Das mache es für den Zahlenden einfach. Für den Handel sei das Lastschriftverfahren günstiger als andere Zahlarten. Die Lastschrift lasse sich laut Axytos einfach in den Webshop und die IT-Infrastruktur des Händlers integrieren. Der Käufer bleibe auch im Checkout immer im System des Onlineshops und werde nicht an einen externen Zahlungsdienstleister umgeleitet. Diese Umleitung sei oftmals ein Moment, der kurz vor Schluss zum Kaufabbruch führen könne.
Die Zahlungsabwicklung über Lastschrift beinhalte auch einige Steuerungsmöglichkeiten: So könne der Händler Parameter wie den Abbuchungszeitpunkt selber festlegen. Dabei könne der Händler den Käufer:innen auch individuelle Lastschriftmodelle wie einen Ratenkauf oder Teilzahlung anbieten. Für die Buchhaltung wiederum falle die Zuordnungsproblematik, beispielsweise durch unverständliche Buchungstexte bei Überweisungen, weg.
Zudem sei beim Lastschriftverfahren der Zahlprozess von der Logistik abgekoppelt. Im Unterschied beispielsweise zur Kreditkartenzahlung, bei der erst die Zahlung vom Kreditkartenanbieter bestätigt werden müsse, bevor die Ware versendet werde.
Einen Haken von Lastschriftverfahren macht Axytos dann allerdings doch aus: die Rücklastschrift bei einer nicht ausreichenden Kontodeckung oder bei Betrug. Bei einer Rücklastschrift handelt es sich gemeinhin um eine Transaktion, die nicht ausgeführt werden kann. Für Nutzer:innen der Lastschrift beruhigend zu wissen: Laut Axytos sei es so, dass rein juristisch betrachtet eine Rücklastschrift eine Selbstmahnung ist; der Käufer oder die Käuferin befinde sich sofort und ohne weitere Maßnahmen in Verzug. Die Situation sei damit klar und auch die Identifizierung und Zuordnung einfach, da alle Informationen in einem automatischen Prozess zurückgemeldet werden.