Neue digitale Rechte und Pflichten

Das ändert sich im Digitaljahr 2022

3. Januar 2022, 8:17 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten in Supermärkten

© mekcar - Fotolia

Mehr als 200 Millionen ungenutzte Smartphones schlummern in deutschen Schubladen. Künftig wird es für die Menschen in Deutschland einfacher, solche und andere Altgeräte fachgerecht zu entsorgen: Vom 1. Juli 2022 an können sie auch bei großen Discountern und Supermärkten mit einer Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern kostenlos abgegeben werden. Die Voraussetzungen für eine kostenlose Rückgabe: Die Kantenlänge muss kleiner als 25 Zentimeter sein oder es wird ein neues, vergleichbares Produkt gekauft. Diese Regelungen finden sich in der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, das zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

 

Updatepflicht für digitale Produkte und Software

Smartphones, Smart-TVs und andere smarte Produkte sind in aller Regel umso nachhaltiger, je länger sie genutzt werden. Um das zu erreichen, gilt für die Hersteller der Geräte und Anbieter digitaler Dienste wie Software vom 1. Januar 2022 eine Aktualisierungs- und Updatepflicht. Das soll die längerfristige Sicherheit und Nutzbarkeit der Produkte sicherstellen. Die neuen Verbrauchergesetze geben allerdings nicht genau vor, wie lange digitale Produkte künftig aktualisiert werden müssen. In jedem Fall steht den Verbrauchern die übliche Gewährleistung auch für smarte Geräte für zwei Jahre zu.

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  1. Das ändert sich im Digitaljahr 2022
  2. Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten in Supermärkten
  3. Neue Verbraucherrechte bei digitalen Produkten
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