Selbst fahrende Busse oder Robo-Taxis im Stadtverkehr? Was in Deutschland schon stellenweise erprobt wird, soll bald überall im ÖPNV möglich sein. Dazu muss noch die Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) verabschiedet werden – das ist für Anfang des neuen Jahres geplant. Die Verordnung regelt die technischen Details, damit Fahrzeuge, bei denen die fahrende Person die Fahrzeugführung komplett abgeben kann, tatsächlich auf deutschen Straßen fahren dürfen. Deutschland ist dabei weltweiter Vorreiter: Bereits im Juli 2021 wurde das entsprechende Gesetz beschlossen, das den Einsatz autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich ermöglicht. Es ist das erste seiner Art und erlaubt den Einsatz fahrerloser Fahrzeuge der sogenannten Stufe 4 auf festgelegten Routen im regulären Straßenverkehr.
Kindergeld, Reisepass, Bauantrag: Bis Ende 2022 soll man in Deutschland solche und andere Dokumente online beantragen können, statt aufs Amt zu gehen. Möglich macht dies das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG. 575 solcher Verwaltungsdienstleistungen sollen dann über die Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen digital angeboten werden - von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zweitwohnungssteuer. Ob dieses Ziel vollständig erreicht wird, ist laut Bitkom jedoch fraglich.
Unternehmen, die in Baden-Württemberg, Hamburg und im Saarland mit dem öffentlichen Sektor zusammenarbeiten, müssen ab dem 1. Januar 2022 die elektronische Rechnungstellung nutzen, wenn der Rechnungsbetrag 1.000 Euro übersteigt. Eine Rechnung auf Papier oder ein einfaches PDF-Dokument als E-Mail-Anhang können sie dann nicht mehr einreichen. Der Bund und Bremen verwenden bereits seit November 2020 die E-Rechnung. Weitere Bundesländer sollen folgen.