Die App stürzt immer wieder ab, der Stream hakt, der Cloud-Speicher ist nicht ansprechbar: Vom neuen Jahr an haben Verbraucher mehr Rechte, wenn es um die Reklamation bei Produkten mit Digitalbezug geht – also zum Beispiel physische Datenträger, Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Cloud-Anwendungen oder soziale Netzwerke. Das heißt: Man kann Mängel an diesen Produkten reklamieren, diese Mängel beseitigen lassen oder sogar einen kompletten Ersatz anfordern. Die neuen Rechte gelten zum Teil auch, wenn Verbraucher nicht mit Geld bezahlen, sondern etwa Daten als Gegenleistung bereitstellen.
Ab März 2022 können Telefon- und Internetverträge, die sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Zudem muss der Anbieter über die automatische Vertragsverlängerung vorher rechtzeitig informieren. Ab Juli 2022 gibt es außerdem die Möglichkeit, viele im Internet abgeschlossene Verträge über einen Kündigungsbutton oder -link zu kündigen. Diese Webseitenfunktion muss an jener Stelle zu finden sein, wo auch der Vertragsabschluss angeboten wird, und sie muss deutlich gekennzeichnet sein.
Die elektronische Patientenakte (ePA) erhält in diesem Jahr weitere Funktionen. Im Laufe des Jahres können auch Impfausweis, Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft sowie Zahnbonusheft integriert werden. Außerdem haben Versicherte die Möglichkeit, für jedes gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann, zum Beispiel für eine Untersuchung beim Facharzt. Die elektronische Patientenakte können alle gesetzlich Versicherten bereits seit einem Jahr von ihrer Krankenkasse erhalten.