Neue digitale Rechte und Pflichten

Das ändert sich im Digitaljahr 2022

3. Januar 2022, 8:17 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Neue Verbraucherrechte bei digitalen Produkten

Vertragsende
© Antonioguillem - AdobeStock

Die App stürzt immer wieder ab, der Stream hakt, der Cloud-Speicher ist nicht ansprechbar: Vom neuen Jahr an haben Verbraucher mehr Rechte, wenn es um die Reklamation bei Produkten mit Digitalbezug geht – also zum Beispiel physische Datenträger, Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Cloud-Anwendungen oder soziale Netzwerke. Das heißt: Man kann Mängel an diesen Produkten reklamieren, diese Mängel beseitigen lassen oder sogar einen kompletten Ersatz anfordern. Die neuen Rechte gelten zum Teil auch, wenn Verbraucher nicht mit Geld bezahlen, sondern etwa Daten als Gegenleistung bereitstellen.

 

Geänderte Bedingungen bei Vertragskündigungen

Ab März 2022 können Telefon- und Internetverträge, die sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Zudem muss der Anbieter über die automatische Vertragsverlängerung vorher rechtzeitig informieren. Ab Juli 2022 gibt es außerdem die Möglichkeit, viele im Internet abgeschlossene Verträge über einen Kündigungsbutton oder -link zu kündigen. Diese Webseitenfunktion muss an jener Stelle zu finden sein, wo auch der Vertragsabschluss angeboten wird, und sie muss deutlich gekennzeichnet sein.

 

Impfpass wird Teil der elektronischen Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) erhält in diesem Jahr weitere Funktionen. Im Laufe des Jahres können auch Impfausweis, Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft sowie Zahnbonusheft integriert werden. Außerdem haben Versicherte die Möglichkeit, für jedes gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann, zum Beispiel für eine Untersuchung beim Facharzt. Die elektronische Patientenakte können alle gesetzlich Versicherten bereits seit einem Jahr von ihrer Krankenkasse erhalten.

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

  1. Das ändert sich im Digitaljahr 2022
  2. Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten in Supermärkten
  3. Neue Verbraucherrechte bei digitalen Produkten
  4. Autonomes Fahren wird auf deutschen Straßen möglich

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu BITKOM e. V.

Weitere Artikel zu RZ-Dienstleistung

Weitere Artikel zu RZ-Betreiber

Weitere Artikel zu Automotive

Weitere Artikel zu Healthcare

Weitere Artikel zu Datensicherheit

Weitere Artikel zu Branchenlösungen

Weitere Artikel zu RZ-Zertifizierung

Weitere Artikel zu nLighten

Matchmaker+