Die Versteigerung der Frequenzen, die für den Mobilfunkstandard 5G interessant sein werden, ist für 2019 geplant. Allerdings wird die Bundesnetzagentur offenbar bereits vorher den Ausbau lokaler Netze ermöglichen. Für entsprechende Unternehmen dürfte das einen wichtigen Wettbewerbsvorteil bedeuten.
Der zukünftige Mobilfunkstandard 5G verspricht Geschwindigkeiten von über einem Gigabit pro Sekunde. Mindestens ebenso wichtig sind die kurzen Reaktionszeiten und die hohe Stabilität, die mit 5G einhergehen werden. Denn dadurch ist sichergestellt, dass beispielsweise Industrieanwendungen noch verlässlicher und effizienter werden. Für viele Unternehmen kann es deshalb gar nicht schnell genug gehen mit der Einführung. Die gute Nachricht ist, dass es in der Tat früher losgehen könnte als gedacht – zumindest für einige Unternehmen.
Zwar ist die Versteigerung der 5G-Frequenzen weiterhin für 2019 geplant. Doch wie jetzt bekannt wurde, will die Bundesnetzagentur zumindest den Aufbau autarker Funknetze bereits früher ermöglichen. Unternehmen, Betriebe oder auch Gemeinden könnten so auf einen entsprechenden Antrag hin lokale Nutzungsrechte erhalten. Aus einem Schreiben des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) an die Bundesnetzagentur geht hervor, dass unter anderem Siemens, Volkswagen, Daimler, BASF und Bosch an derartigen Nutzungsrechten interessiert sind, die es den Unternehmen erlauben würden, bestimmte Entwicklungen frühzeitig voranzubringen. Für die Industrialisierung, das Internet of Things und Industrie 4.0 wird 5G in vielerlei Hinsicht unverzichtbar sein. Deshalb dürfte es kaum bei den rund 15 Unternehmen bleiben, die bereits Interesse an den 5G-Nutzungsrechten bekundet haben.
Unternehmen sollten sich frühzeitig Wettbewerbsvorteil sichern
Laut Gunther Koschnick, Geschäftsführer beim ZVEI-Fachverband Automation, bietet ein 5G-Netz Unternehmen die Möglichkeit, sehr leistungsfähig, zuverlässig und in Echtzeit zu arbeiten. Bislang hätten viele Fabriken mit Medienbrüchen zu kämpfen. Da zukünftig noch wesentlich mehr Sensoren, mobile Bediengeräte und Roboter miteinander vernetzt werden müssten, seien die Vorzüge von 5G sehr wichtig. Oliver Hüttig, Vorstand beim Software- und Beratungsunternehmen Cocus, sieht das ähnlich. „Für nicht wenige Unternehmen werden die Eigenschaften von 5G geschäftsentscheidend sein“, betont Hüttig. Für den Standort Deutschland sei es wichtig, dass 5G möglichst bald eingeführt wird, um im Vergleich mit anderen Ländern und Regionen nicht ins Hintertreffen zu geraten. „Dasselbe gilt für den Wettbewerb auf nationaler Ebene“, so der Experte. „Ebenso, wie es für die einzelnen Provider entscheidend ist, bei 5G federführend zu sein, müssen auch ganz normale Unternehmen und Betriebe sicherstellen, dass sie sich bereits vor der offiziellen Einführung gut vorbereiten. Unternehmen, die frühzeitig Zugriff auf 5G haben, auch wenn es lokal eingeschränkt ist, haben logischerweise einen klaren Wettbewerbsvorteil, da sie ausgiebig testen und Prozesse vor allen anderen optimieren können.“
Details zu Nutzungsrechten sind noch unklar
Noch hält sich die Bundesnetzagentur weitgehend bedeckt, was die Details betrifft. Teils sind diese offenbar auch noch nicht geklärt. Wie die Auswahlkriterien, Rechte, Auflagen und gegebenenfalls Kosten aussehen, ist nicht zuletzt deshalb noch unbekannt. Fest steht lediglich, dass die Nutzungsrechte vor der eigentlichen Vergabe der 5G-Frequenzen zugeteilt werden sollen.
Für die großen Provider wie die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica dürften beide Verfahren von größtem Interesse sein. Denn dass die Auktion im nächsten Jahr über die zukünftige Marktrolle der Mobilfunkkonzerne mitentscheidend sein wird, ist seit Langem klar. Letztlich werden die Unternehmen, die sich bereits vorher lokale Nutzungsrechte sichern können, aber auch auf die Hilfe der Provider angewiesen sein wie beispielsweise beim Netzaufbau. Das Schlachtfeld um die beste Ausgangsposition bei 5G ist somit noch etwas größer geworden.