Vectoring

Highspeed auf Kupfer

11. Juli 2013, 15:07 Uhr | Frank Engel und Hans Peter Trost, Lantiq

Fortsetzung des Artikels von Teil 9

Expertenkommentar: Vectoring ist sinnvoll – aber nur im Wettbewerb!

Wolfgang Heer,  Geschäftsführer des Buglas
Wolfgang Heer, Geschäftsführer des Buglas
© Buglas

Die Möglichkeiten, die die Vectoring-Technologie für den leitungsgebundenen Festnetzausbau bietet, sind branchenweit unbestritten. Dort, wo die technischen Voraussetzungen gegeben sind und sich der Einsatz besserer Anschlusstechnolo- gien, wie beispielsweise Fibre-to-the-Home oder Fibre-to-the-Building, (noch) nicht rechnet, kann Vectoring als „Brückentechnologie“ zur Verbesserung der Breitbandversorgung beitragen.

Wenn es aber darum geht und nicht lediglich darum, sich auf Kosten anderer Marktteilnehmer einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, dann muss Vectoring von allen Unternehmen, die eigene Netze ausbauen wollen, diskriminierungsfrei eingesetzt werden dürfen. Die vergangenen Jahre zeigen jedoch ganz eindeutig, dass es eben – trotz vollmundiger und letztlich nicht umgesetzter Ankündigungen – nicht der etablierte Betreiber ist, der in seine Netzinfrastruktur investiert, sondern vor allem die Wettbewerber, die zukünftige Glasfasernetze errichten. Der vorliegende Beschluss der Bundesnetzagentur zum Vectoring-Antrag der Telekom trägt dieser Tatsache nicht Rechnung. Nach dem Willen des Regulierers soll der etablierte Betreiber nun einseitig bevorzugt werden.

So soll die Telekom die Hoheit und den Vorrang über das Planungsregime und dann auch für den tatsächlichen KVz-Ausbau haben. Damit besteht für die Wettbewerber keinerlei Transparenz, wo sie künftig noch ausbauen können und wo nicht. Der KVz-Ausbau, unter anderem als sinnvoller Zwischenschritt hin zu Fibre-to-the-Buildung oder Fibre-to-the-Home, wird damit unmöglich. In Ballungsgebieten, wo der KVz-Ausbau in Verbindung mit Vectoring zum Lückenschluss von Glasfasernetzen dienen könnte, kann die Telekom aufgrund der nun gesetzten regulatorischen Vorgaben ohne Probleme den Zugang zur letzten Meile dauerhaft verweigern oder sogar bestehende Zugänge kündigen.

In der Konsequenz werden damit die bisherigen KVz-Netzinvestitionen der Wettbewerber teilweise entwertet und künftige verhindert. Damit erweist man dem weiteren Breitbandausbau einen Bärendienst. Denn um tatsächlich die Breitbandversorgung in der Fläche zu verbessern, müssen die KVz mit Glasfaser erschlossen werden – Vectoring erhöht die verfügbaren Bandbreiten nur partiell und vornehmlich in dichter besiedelten Regionen. Die Telekom erhält mit der aktuellen Beschlusslage Regulierungsferien für immer. Vor diesem Hintergrund wäre es mehr als wünschenswert, dass der Regulierer seinen Entwurf nachbessert.

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