Die Bemühungen der Bundesnetzagentur, Investitionen weiter zu ermöglichen, sind aus Sicht des VATM in ihrem Entwurf zur Nutzung der Vectoring-Technologie deutlich erkennbar. Obgleich Haupt- und Hilfsantrag der Telekom Deutschland abgelehnt wurden, muss jedoch festgestellt werden, dass die stattdessen vorgeschlagenen Vectoring-Regelungen einseitig Ausbaumöglichkeiten der Telekom begünstigen. Zugleich besteht für die Wettbewerber in deutlich geringerem Maße Planungssicherheit. Der Entwurf der Regulierungsbehörde geht über die eigentliche Regelung etwaiger Konfliktfälle hinaus. Sie sieht sogar nachträglich Kündigungsrechte der Telekom gegenüber den Unternehmen vor, die zuerst in den Breitbandausbau investiert und die Versorgung der Bürger ermöglicht haben. Dies mit Eigentumsrechten der Telekom Deutschland zu begründen, hält der VATM für nicht schlüssig und politisch für ungerechtfertigt.
Um die Investitionsmöglichkeiten der Telekom aber auch der Wettbewerber, gerade in weniger gut versorgten Gebieten, aufrecht zu erhalten und – wenn möglich – zu verbessern, sind aus Sicht des VATM in vier Bereichen Korrekturen und Klarstellungen am Vorschlag der Bundesnetzagentur erforderlich:
Bisher sind keine klaren Sanktionen vorgesehen. Wenn die Telekom den Ausbau ankündigt, ihn dann aber – wie bei Fibre-to-the-Home geschehen – unterlässt, werden andere Investoren blockiert. Im betroffenen Ortsnetz muss für betroffene Unternehmen, aber auch für die Politik klar sein, dass bei unterlassenem Ausbau alle weiteren Blockademöglichkeiten der Telekom entfallen.
Die einseitig zu Gunsten der Telekom Deutschland geplanten Kündigungsmöglichkeiten müssen gegenüber Investoren, die zumindest in bislang nicht versorgten Gebieten den Erstausbau betreiben, genau eingeschränkt werden, damit Investitionsanreize gesetzt werden können.
Einseitige Planungs- und Kündigungsmöglichkeiten der Telekom Deutschland müssen ausgeschlossen sein, wenn hierdurch Ausschreibungs- und Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der EU-Vorgaben zu Lasten von regionalen Investoren eingeschränkt werden.
Es fehlt auch Klarheit bei der Ausgestaltung hochwertiger Bitstrom-Vorproduktangebote am Hauptverteiler, die eine Angebotsvielfalt für den Kunden garantieren.
Wir möchten mit unseren Vorschlägen die im Grundsatz gute Zielsetzung der Regulierungsbehörde unterstützen. Unsere Vorschläge spiegeln die Erfahrung der Unternehmen wider, die fest entschlossen sind, weiter in die verbesserte Versorgung der Bürger zu investieren. Wir sehen gute Chancen, dass der sehr offen und transparent geführte Dialog der Bundesnetzagentur im Konsultationsverfahren Raum für die hierfür erforderlichen Optimierungen lässt. Nur bei gleichwertigen Investi- tionsbedingungen können wir die Breitbandziele des Bundes und der Länder gemeinsam mit der Telekom Deutschland erreichen.