Damit Vectoring erfolgreich eingesetzt werden kann, müssen alle Adernpaare in einem Kabelbündel in ihrer Gesamtheit kontrolliert werden. Nur so können die wechselseitigen Störungen der einzelnen Leitungen unterdrückt werden. Dem stehen die entbündelten Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) gegenüber, die es jedem Netzanbieter und Service-Provider erlauben, mit eigener Technik entsprechende DSL- und Telefonieangebote zu vermarkten. Beim Einsatz von VDSL-Vectoring wäre das in dieser Form nicht mehr so möglich. Außerdem könnten nicht zwei Anbieter gleichzeitig DSL-Vectoring in einem Telefonkabelstrang einsetzen.
Die Bundesnetzagentur hat daher kürzlich einen Entscheidungsentwurf veröffentlicht, um die Implementierung von Vectoring voranzubringen. Grundsätzlich muss die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zur TAL, der so genannten letzten Meile, an bisher noch nicht erschlossenen Kabelverzweigern weiterhin gewähren. Damit kann auch in Zukunft jedes Unternehmen – die Telekom sowie ihre Wettbewerber – überall Kabelverzweiger mit VDSL erschließen. Nur unter besonderen Bedingungen kann der Zugang verweigert werden, damit gewährleistet ist, dass die Telekom oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann. Allerdings muss ein entsprechendes Bitstromprodukt angeboten werden. In Gebieten ohne zweite Festnetzinfrastruktur kann die Telekom dagegen einem Wettbewerber den Zugang zur TAL für VDSL nicht verweigern, wenn dieser den Kabelverzweiger zuerst für Breitbandtechnik erschlossen hat. Dann muss dieser seinerseits Vectoring einsetzen und im Rahmen eines offenen Netzzugangs ebenfalls ein angemessenes Bitstromprodukt anbieten. Mit diesem Vorschlag versucht die Bundesnetzagentur der Bedeutung von Vectoring gerecht zu werden.