Die Notwendigkeit, bilateral mit jedem einzelnen EKP eine WBCI-Vereinbarung abzuschließen, hat zusätzlich die organisatorischen Hürden nochmals angehoben. Der damit verbundene Aufwand wirkte für mittelständische Anbieter abschreckend. Doch nicht nur die vertragliche Vereinbarung erfolgt bilateral zwischen je zwei EKP. Auch die technische Anbindung folgt diesem Paradigma.
Offensichtlich wurde bei Konzeption des dezentralen WBCI-Prozesses die Anzahl der zu beteiligenden EKP von den Verantwortlichen falsch eingeschätzt. Die konkrete Anzahl ist auch heute nicht offiziell benannt, allerdings handelt es sich mindestens um eine hohe dreistellige Zahl. Hätte man die organisatorischen Konsequenzen einer branchenweiten Einführung vor dem Hintergrund dieser großen Zahl betrachtet, wäre vielleicht kein dezentraler Ansatz gewählt worden. Seit Einführung von WBCI hat sich an den grundlegenden Rahmenbedingungen nichts geändert. Dennoch sind die Aussichten für einen breiten Einsatz so gut wie nie zuvor. Die Gründe hierfür sind ebenso vielschichtig wie die zuvor betrachteten Probleme.