Das Europäische Parlament hat zum Schutz der Bankkunden im Mai 2014 eine Verschärfung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) verabschiedet*1). Sie soll das Finanzsystem laut dem damaligem Binnenmarktkommissar Michel Barnier*2) "sicherer, transparenter und verantwortungsvoller machen." Spätestens Anfang 2017 müssen deshalb Telefonate in allen EU- und EWR-Staaten aufgezeichnet werden können. Dies gilt insbesondere für alle Beratungsgespräche in den Festnetzen und Mobilfunknetzen.
In der Schweiz ist man hier sogar schon einen Schritt weiter, denn seit 1.1.2015 müssen alle dienstlichen Telefonate und SMS von Anlageberatern und anderen Bankmitarbeitern aus dem Effektenbereich zentral in verschlüsselter Form aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungspflicht beruht auf Verhaltensregeln der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA*3),. Sie wurden im Jahr 2013 veröffentlicht und mussten bereits zum 1.1.2015 realisiert sein. Dabei war zudem gefordert, dass die dazugehörigen Verbindungsinformationen mindestens zwei Jahre unverändert aufbewahrt werden müssen.
Quellen:
*1) Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU – Amtsblatt der Europäischen Union L 173/349 vom 12.6.2014: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0065&from=DE
*2) Zitat des ehemaligen Binnenmarktkommissars Michel Barnier gemäß Pressemeldung der Europäischen Kommission vom 16.4.2014: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12304_de.htm
*3) Rundschreiben 2013/8 der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA mit dem Titel: "Aufsichtsregeln zum Marktverhalten im Effektenhandel" vom 29.8.2013: http://www.finma.ch/d/regulierung/Documents/finma-rs-13-08-d.pdf